Johannes Knieß

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht


Rechtsanwalt Johannes Knieß berät zu allen Fragen des Erbrechts sowohl vor dem Erbfall bei der Planung und Umsetzung einer Nachfolgeregelung/Testament, als auch nach dem Erbfall bei der Abwicklung und Regelung der Ansprüche der an dem Nachlass beteiligen Personen. Außerdem ist Herr Rechtsanwalt Knieß auch regelmäßig als Testamentsvollstrecker tätig.

Nach einem Erbfall entstehen Streitigkeiten zwischen den Beteiligten oft auch aufgrund Unkenntnis der meist schwierigen erbrechtlichen Fragestellungen. Hier liegt das Augenmerk der Beratung und Vertretung von Mandanten darauf, die Auseinandersetzung für den Mandanten möglichst ohne Rechtsstreit einer gütlichen Lösung zuzuführen. Ist ein Rechtsstreit im Einzelfall trotzdem unvermeidlich, so wird dieser kompetent und sachlich geführt.

Bei Fragen zur Testamentsgestaltung und Nachfolgeregelung erfolgt gerne ein enger Austausch mit Ihrem Steuerberater, genauso wie bei der Planung und Durchführung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, beispielsweise im Wege der Schenkung. Bei der Erarbeitung eines Konzeptes für die eigene Nachfolge- und Nachlassregelung bedarf es stets einer umfassenden persönlichen Beratung, die dazu führt, dass die individuellen Wünsche und Vorstellungen einer klaren und eindeutigen Regelung zugeführt werden. Bei der dafür erforderlichen Beratung kann Herr Rechtsanwalt Knieß auf seinen reichhaltigen Erfahrungsschatz – auch aus der Abwicklung von Streitfällen – zurückgreifen, um mit Ihnen und für Sie solche Lösungen zu erarbeiten, die geeignet sind, künftigen Streit zu vermeiden.

 

Persönlicher Werdegang, juristische Laufbahn

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt

  • 1995 - 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald (1995 - 1997) und Tübingen 

  • Referendariat in Stuttgart
  • 2002 - 2003 Rechtsanwalt in der Sozietät Kullen - Müller - Zinser, Sindelfingen

  • 2004 Gründung der Kanzlei Möhrle - Käferle - Wandel - Knieß, Stuttgart

  • 2007 Teilnahme am Testamentsvollstreckerlehrgang (DVEV)

  • 2014 Fachanwalt für Erbrecht

 

Mitgliedschaften  

  • Mitglied im Deutschen AnwaltVerein

  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)