Dieter Wandel

Partner, Rechtsanwalt seit 1995, Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtsanwalt Dieter Wandel berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des klassischen Arbeitsrechts. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht gestaltet er Arbeitsverträge, berät und vertritt Unternehmen im Zusammenhang mit Kündigungen sowie in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tariflichen Fragen. Ebenso nimmt er die Interessen von Privatpersonen bei Kündigungen umfassend wahr, insbesondere durch Erhebung von Kündigungsschutzklagen etc.

Darüber hinaus berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wandel Mandanten auf den Gebieten des Handels‑ und Vertragsrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Herrn Rechtsanwalt Wandel liegt im Verkehrs‑ und Ordnungswidrigkeitenrecht. Hierzu gehören insbesondere die Regulierung von Straßenverkehrsunfällen sowie die Verteidigung von Verkehrsteilnehmern in Verkehrsstrafsachen sowie Ordnungswidrigkeiten-Angelegenheiten.


Persönlicher Werdegang, juristische Laufbahn  

  • Geboren 1963 in Tübingen

  • Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg, Dipl. Verwaltungswirt

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz

  • Referendariat in Konstanz

  • 1995 - 2003 Rechtsanwalt in der Sozietät Kullen - Müller - Zinser, Sindelfingen  

  • 2004 Gründung der Kanzlei Möhrle - Käferle - Wandel - Knieß, Stuttgart

  • 2004 - 2010 Referent im Existenzgründer-Lehrgang der Industrie- und Handelskammer Reutlingen

 

Mitgliedschaften  

  • Mitglied im Deutschen AnwaltVerein

  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart